Landhaus Jehle
in Kappl!
Wir bieten unseren Gästen ein Appartement und fünf Zimmer für ihren Urlaub.
Die Alpenvereine (AVS, DAV, ÖAV) betreiben unter teilweise sehr schwierigen Bedingungen ca. 550 Schutzhütten der Kategorien I und II, die allen Bergsteigerinnen, Bergsteigern und Bergwandernden Unterkunft und – soweit sie bewirtschaftet sind – auch Verpflegung bieten. Die Ausstattung ist zumeist schlicht, der Charakter ursprünglich. Alpenvereinsmitglieder unterstützen mit ihren Mitgliedsbeiträgen wesentlich die Erhaltung der Hütten und genießen daher Vorteile gegenüber Nichtmitgliedern. Ihnen gleichgestellt sind Mitglieder von Alpinen Vereinen, die ein Gegenrechtsabkommen mit den oben genannten Alpenvereinen haben.
Die nachfolgende Hütten- und Tarifordnung richtet sich an alle Hüttengäste und definiert Rechte und Pflichten. Ihre Einhaltung soll ein gedeihliches Miteinander und Sicherheit (z.B. Brandschutz) gewährleisten. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die hier nicht gesondert erwähnt werden.
Die Alpenvereine betreiben auch einzelne Berggasthöfe (Kategorie III), für die diese Hüttenordnung keine Gültigkeit hat. Dort gilt lediglich eine Ermäßigung für Alpenvereinsmitglieder und Gleichgestellte (vgl. 3. Tarife)
Gültig ab 01.01.2022
Verabschiedet vom Verbandsrat des Deutschen Alpenvereins im Herbst 2021
und dem Bundesausschuss des Österreichischen Alpenvereins am 15.10.2021
Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch anzugeben.
Alpenvereinsmitglieder und Gleichgestellte entrichten ermäßigte Nächtigungstarife. Vergünstigungen und Ermäßigungen erhalten nur Mitglieder und Gleichgestellte unter Vorlage eines gültigen Mitgliederausweises.
Die Nächtigungstarife enthalten die Reisegepäcksversicherung; zusätzliche AV-spezifische Abgaben, Servicegebühren und Zuschläge dürfen nicht erhoben werden. Die Nächtigungstarife sind gegen Aushändigung eines von der hüttenbesitzenden Sektion festgelegten Nachweises (z.B. Kassenbon oder Schlafmarke) zu entrichten.
Dieser Nachweis gilt auch als Bestätigung für die Reisegepäcksversicherung.
Eine unterkunftsseitig vorgegebene Verknüpfung der Reservierung eines Übernachtungsplatzes mit einem Verpflegungsangebot (z.B. Halbpension) ist nicht zulässig
Nächtigungstarife auf Kat. II Hütten
Der Nächtigungstarif für Mitglieder muss um mindestens EUR 12 niedriger sein als jener für Nichtmitglieder. Für 0 bis 25 jährige gelten maximal die festgelegten Nächtigungstarife in den jeweiligen Kategorien der Kat. I Hütten.
Nächtigungstarife auf Kat. III Hütten
Für Nächtigungen in Kat. III Hütten erhalten Mitglieder mind. 10% Rabatt.
Zusätze: Sofern Haustiere gestattet sind
Eine entsprechende Haustierdecke ist vom Tierhalter mitzuführen.
Diese Hütten- und Tarifordnung muss in jeder Hütte aufliegen und jedem Gast mit der Aufforderung zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
Ein Auszug mit den wichtigsten den Hüttengast betreffenden Bestimmungen (z.B. Nächtigungstarife) ist an gut sichtbarer Stelle auszuhängen.
Tourenmöglichkeiten in der näheren Umgebung:
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